Erbstreitigkeiten

Erbstreitigkeiten

Erbstreitigkeiten kommen leider häufig vor. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diesen zuvor kommen können.

Sie selbst kennen ihre Familie am besten und wissen möglicherweise bereits jetzt, welche Streitpunkte sich im Todesfall ergeben könnten.

Entscheidungen der Erbengemeinschaft müssen immer einstimmig getroffen werden. Stellt sich ein Familienmitglied gegen einen Entscheid, kann sich die Abwicklung des Nachlasses um Monate oder gar Jahre verzögern.

In den folgenden Abschnitten präsentieren wir Ihnen die vier Methoden, um Erbstreitigkeiten vorzubeugen noch etwas detaillierter.

Teilungsvorschriften

Im Testament kann ein Erblasser verbindliche Teilungsvorschriften festlegen, die im Todesfall in Kraft treten. Die Erben können sich nur darüber hinwegsetzen, wenn sie sich einig sind. Wenn Gegenstände klar aufgeteilt werden, können Sie Streitigkeiten vorbeugen. Einzig die Pflichtteile sollten nicht verletzt werden.

Barvermächtnis

Als Erblasser können Sie gewisse Erben begünstigen oder nicht. Bei einem Verdacht auf zukünftige Streitigkeiten, können Sie im Testament festlegen, dass ein Erbe nur den minimalen Pflichtteil erhalten soll. Zudem wird angeordnet, dass dieser das Erbe in Form eines Barvermächtnisses erhält. Somit ist der Erbe nicht mehr Teil der Erbengemeinschaft und kann gemeinsame Entscheide nicht beeinflussen.

Erbverzichtsvertrag

Mit Hilfe eines Erbverzichtsvertrags können Sie potentielle Störenfriede “enterben”. Der Vertrag muss jedoch von beiden Parteien unterschrieben werden. In den meisten Fällen wird hierfür eine Gegenleistung festgelegt, welche statt dem Erbe ausgezahlt wird. Der Erbverzichtsvertrag muss öffentlich beurkundet werden, damit dieser rechtens ist.

Willensvollstrecker

Im Testament kann auch ein Willensvollstrecker eingesetzt werden. Dieser ist dann exklusiv für die Verwaltung des Nachlasses zuständig. Grundsätzlich kann dies jedermann sein. Wir empfehlen jedoch einen Anwalt oder Notar zu wählen, falls bei komplexen Verhältnissen Fachwissen benötigt wird. Der Vollstrecker kann allerdings keine Erbteilung durchführen. Einen Erbteilungsvertrag muss von allen Erben unterzeichnet werden.

Enterbung

Grundsätzlich können Sie ihre Erben auch enterben. Dies ist aber nur möglich, wenn eine Straftat begangen wurde oder familienrechtliche Pflichten verletzt wurden. Die Hürden hierfür sind sehr hoch.

Nun kennen Sie die besten Methoden, um Streitigkeiten ums Erbe keine Chance zu lassen.

Bei Fragen oder individuellen Situationen beraten wir Sie gerne und finden gemeinsam die beste Lösung! Kontaktieren Sie uns via Telefon, E-Mail oder direkt über das Kontaktformular.

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