Gesetzesrevision Erbrecht

Gesetzesrevision Erbrecht

Alles wichtige zur Revision des Erbrechts, gültig ab dem 1. Januar 2023.

Zu Beginn des Jahres 2023 tritt das revidierte Erbrecht in Kraft. Das überarbeitete Gesetz tangiert vor allem die Grösse der unterschiedlichen Pflichtteile. Diese werden neu so ausgelegt, dass dem Erblasser eine grössere freie Quote zur Verfügung steht.

Dies soll grösstenteils Patchwork-Familien sowie Konkubinatspartner begünstigen. Denn mit einem grösseren freien Teil kann der Erblasser beispielsweise auch den Stiefkindern ein angemessenes Erbe hinterlassen.

Wichtig hierbei ist aber, dass das Erbrecht das Konkubinat auch in Zukunft nicht regelt. Der Erblasser kann aber die grössere freie Quote für den Konkubinatspartner sowie deren Kinder aufwenden.

Die Revision kommt aber auch klassischen Familien zu Gute. Eheleute können sich gegenseitig besser absichern, denn wenn der überlebende Partner auf ein fixes Einkommen aus dem Nachlass angewiesen ist, beispielsweise für die Hypothek, dann kann der freie Teil dafür eingesetzt werden. Ausserdem besteht so auch nicht die Gefahr, dass das Haus verkauft werden muss, um Fixkosten zu decken oder das Erbe der Kinder auszuzahlen.

Warten Sie nicht zu lange, um ihre Nachlassplanung gegebenenfalls anzupassen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung. So geben Sie Erbstreitigkeiten keine Chance!

Kontaktieren Sie uns via Telefon, E-Mail oder direkt über das Kontaktformular.

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