Vorsorge- und Nachlassplanung

Geschäftsfeld Vorsorgeordner mit Titelblatt und Inhaltsverzeichnis

Vorsorge- und Nachlassplanung – für viele ein etwas unangenehmes Thema. Kein Wunder – damit verbunden sind viele Emotionen. Gerade wenn Sie Immobilien in Ihrem Besitz haben, kann die Teilung zu Streitigkeiten unter den Erben führen. Wir zeigen Ihnen, weshalb Sie sich trotzdem mit Vorsorge und Nachlass befassen sollten.

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Geschäftsfeld Vorsorgeordner mit Titelblatt und Inhaltsverzeichnis

Vorsorge- und Nachlassplanung – für viele ein etwas unangenehmes Thema. Kein Wunder – damit verbunden sind viele Emotionen. Gerade wenn Sie Immobilien in Ihrem Besitz haben, kann die Teilung zu Streitigkeiten unter den Erben führen. Wir zeigen Ihnen, weshalb Sie sich trotzdem mit Vorsorge und Nachlass befassen sollten.

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Was beinhaltet eine Vorsorge- und Nachlassplanung?

Im Falle der Urteils- resp. Handlungsunfähigkeit oder des Versterbens einer Person wird von den Angehörigen oft erwartet, dass sie viele und schwierige Entscheidungen in kurzer Zeit treffen. Führt man vor dem Eintreten einer solchen traurigen Situation Gespräche mit Angehörigen und versucht man möglichst klare Anweisungen zu geben, kann man ihnen eine grosse Last von den Schultern nehmen – und nicht zuletzt sicher sein, dass die eigenen Wünsche bekannt sind und respektiert werden.

Genau dies ist das Ziel einer Nachlassplanung. Es sollen keine Fragen offen bleiben.

Konkret wird in der Vorsorge- und Nachlassplanung geregelt, was mit Ihrem erwirtschafteten Besitz nach dem Ableben passieren soll. Eine erste sinnvolle Massnahme zur Erbteilung ist, bei verheirateten Paaren, ein Ehevertrag. In diesem wird bereits frühzeitig geregelt, wie bei einer Auflösung der Ehe, durch Tod oder Scheidung, die gemeinsam erwirtschafteten Güter aufgeteilt werden sollen.

Ausserdem macht es Sinn in der Vorsorgeplanung eine Generalvollmacht beizulegen oder einen Willensvollstrecker schriftlich festzuhalten. So können Sie sich auch absichern, wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind. In einem Vorsorgeauftrag können Sie diese Schritte frühzeitig erledigen und sich so nicht nur für den Fall Ihres Ablebens absichern, sondern auch bei eigener Handlungsunfähigkeit. 

Obwohl die Zuteilung des Nachlasses gesetzlich geregelt ist, können Sie mit einer Vorsorge- und Nachlassplanung Streitigkeiten vermeiden und sicher sein, dass Ihr Wille respektiert wird. 

Wie läuft eine Vorsorge- und Nachlassplanung ab?

Bei der IMMO-ERBEN GmbH werden Sie bei Ihrer Vorsorge- und Nachlassplanung professionell beraten und während des gesamten Prozesses begleitet. In den folgenden Abschnitten zeigen wir Ihnen, wie eine Nachlassplanung inklusive Vorsorgeauftrag bei uns abläuft. 

Schritt 1: Ausgangslage erfassen

Damit von Anfang an klar ist, welche Art Nachlassplanung sinnvoll ist, wird zuerst die Ausgangslage untersucht. Wichtig zu wissen – der familiäre Hintergrund: Hier klären wir die familiäre Lage und die erbrechtlichen Beziehungen untereinander.

Weiter gehört dazu auch der aktuelle Güterstand (Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung), bisherige Massnahmen in der Nachlassplanung (Ehevertrag, Erbvertrag, Vorsorgeauftrag oder Testament), ein Verzeichnis alles Vermögenswerte sowie ein Verzeichnis aller Schenkungen und Erbvorbezüge. Wichtig ist auch zu wissen, ob und inwiefern Schenkungen oder Erbvorbezüge bei der Erbteilung berücksichtigt werden müssen.

Als Nächstes wird ermittelt, wie viel überhaupt vererbt wird. Bei Ehepartnern greift hier die güterrechtliche Auseinandersetzung. Hier werden die in die Ehe eingebrachten sowie die während der Ehe erworbenen Vermögenswerte aufgeteilt. Dafür ist der gewählte Güterstand entscheidend. Es wird hier zwischen Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft und Gütertrennung unterschieden. 

(Weitere Informationen zum Güterstand finden Sie hier: Ehevertrag und Erbvertrag)

Bei Konkubinatspartnern gilt oben genanntes nicht. Im Konkubinat lebende Personen haben in den meisten Fällen eigene Vorkehrungen zur Gütertrennung gemacht. Diese werden hier ebenfalls untersucht.

Nun wird analysiert, wer im Todesfall nach Schweizer Gesetz erbberechtigt, bzw. durch Pflichtteile geschützt ist. Im Schweizer Erbrecht unterscheidet man bei Blutsverwandten zwischen drei Stämmen.

  • 1. Stamm: Nachkommen des Erblassers und alle Personen, die von diesen Nachkommen abstammen.
  • 2. Stamm: Eltern des Erblassers und alle Personen, die von diesen Eltern abstammen.
  • 3. Stamm: Grosseltern des Erblassers und alle Personen, die von ihnen abstammen.

 

Nebst den Blutsverwandten sind Ehepartner oder eingetragene Partner ebenfalls erbberechtigt. Nach Schweizer Gesetzgebung sind diese gleichberechtigt. Dies gilt jedoch nicht für Konkubinatspaare!

Nun können Massnahmen eingeleitet werden, um den Nachlass individuell zu regeln. Dies ist beispielsweise ein Testament oder ein Erbvertrag. Beim Testament müssen die gesetzlich geregelten Pflichtteile eingehalten werden. Da dies beim Erbvertrag nicht der Fall ist, muss dieser von allen Erben unterzeichnet und öffentlich beurkundet werden. 

In diesem Schritt zeigen Ihnen unsere Experten gerne, wie Sie am besten vorgehen können, damit Ihr Wille umgesetzt wird.

Um sicher zu gehen, dass Ihr letzter Wille so umgesetzt wird, wie Sie sich das vorstellen, sollte ein Willensvollstrecker eingesetzt werden. Dieser hilft Ihnen besonders dann, wenn es sich um schwierige Familienverhältnisse oder komplexe Vermögensverhältnisse handelt. Wenn eine Immobilie Teil der Erbmasse ist, so raten wir Ihnen stets einen Willensvollstrecker einzusetzen oder vorgängig zu klären, was mit der Liegenschaft geschehen soll.

Der Vorsorgeordner von IMMO-ERBEN

Wer entscheidet für mich, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann? Was geschieht mit meinem Erbe? Brauche ich einen Willensvollstrecker? Wie bringe ich meinen letzten Willen zu Papier?

Dies sind alles wichtige Fragen, wofür wir Ihnen eine einfache Lösung bieten. Mit dem Vorsorge der IMMO-ERBEN GmbH können Sie die komplette Nachlassplanung auf einmal erledigen und haben alle wichtigen Dokumente an einem Ort gesammelt. Gemeinsam mit Ihnen klären wir alle Fragen zu Ihrer Vorsorge- und Nachlassplanung – persönlich und angepasst auf Ihre Bedürfnisse. Wie wäre es, alle wichtigen Dokumente Ihrer Vorsorge- und Nachlassplanung in einem Ordner zu haben?

Mit unserem vorbereiteten Leitfaden machen wir es Ihnen leichter, sich mit diesem meist doch eher unangenehmen Thema auseinanderzusetzen. In unserem Vorsorgeordner werden alle wichtigen Dokumente und Wünsche erfasst. Im Ernstfall erleichtert dies die Entscheidungsfindung ihrer Angehörigen ungemein. 

Was enthält der Ordner?

  • Checkliste Anweisungen für den Todesfall
  • Generalvollmacht
  • Vorlage und Erklärungen zum Vorsorgeauftrag
  • Vorlage und Erklärungen zur Patientenverfügung
  • Vorlage zum Testament aufgrund der persönlichen Beratung
  • Erklärungen zum Ehevertrag und Erbvertrag – Checkliste im Todesfall

Wir unterstützen Sie gerne und gestalten unseren Service ganz nach ihren Wünschen.

Wie bereite ich mich auf die Planung vor?

Keine Sorge! Für das erste Gespräch mit unseren Spezialisten brauchen Sie sich nicht gross vorzubereiten. 

Es kann jedoch nicht schaden, wenn Sie sich folgende Fragen bereits im Vorhinein stellen:

  • Wer sind meine gesetzlichen Erben?
  • Wer soll wann welchen Anteil erhalten?
  • Wen möchte ich sonst noch berücksichtigen?
  • Möchte ich bereits zu Lebzeiten gewisse Zuwendungen vornehmen?
  • Welche Schenkungen sind bereits erfolgt?
  • Wenn Sie verheiratet sind: Welche Vermögenswerte sind Eigengut, welche Errungenschaft?
  • Wer sorgt für mich im Falle meiner Urteilsunfähigkeit? Sei es bei administrativen aber auch bei medizinischen Entscheidungen.

Selbstverständlich können wir diese und noch weitere Fragen auch während des Beratungsgesprächs miteinander besprechen.

Unser Service richtet sich ganz nach Ihren Wünschen und Vorstellungen!

FAQ zur Erbschaftsberatung

Es folgen einige Fragen, die bei der Vorsorge- und Nachlassplanung immer wieder auftauchen. Sollten weitere Unklarheiten bestehen dürfen Sie uns gerne kontaktieren. Wir sind für Sie da!

In einem schriftlichen Testament oder einem öffentlich beurkundeten Erbvertrag können Sie Ihren letzten Willen festhalten. Damit das Dokument rechtsgültig ist, müssen, je nach Art, gewisse Formvorschriften eingehalten werden.

Weitere Informationen finden sie hier: Erbvertrag / Testament

In einem schriftlichen Vorsorgeauftrag können Sie eine Vertrauensperson bestimmen. Sollten Sie je urteilsunfähig werden, kümmert sich diese Person um Sie und ihr Vermögen und darf Sie in Rechtsfragen vertreten. Ein Vorsorgeauftrag ist unerlässlich, wenn Sie Ihre Vorsorge selbstbestimmt und nach Ihren Vorstellungen organisieren möchten. Mögliche Anwendungsfälle wären zum Beispiel schwere Unfälle, ein Schlaganfall oder Komplikationen nach einer Operation.

Weitere Informationen finden Sie hier: Vorsorgeauftrag

In Ihrer Patientenverfügung können Sie festlegen, welche medizinischen Massnahmen Sie im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit zulassen wollen und welche Sie ablehnen. Sie können auch eine Person bestimmen, die an ihrer Stelle über medizinische Massnahmen entscheiden kann.

Eine Patientenverfügung ist ebenfalls Teil unseres umfassenden Vorsorgeordners.

Wir verrechnen bei der Vorsorge- und Nachlassplanung nur den tatsächlichen Aufwand für Beratungsgespräche und administrative Arbeiten. Falls ein Experte, beispielsweise ein Notar, beigezogen werden müsste, verrechnen wir die Kosten 1:1 weiter. 

Bei solchen Abklärungen würden wir Sie auf jeden Fall kontaktieren und Ihr Einverständnis holen!

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten und unterstützen Sie gerne.

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