Flächenberechnung Liegenschaft

Flächenberechnung Liegenschaft

Wird der Bastelraum im Keller oder der schöne Wintergarten zur Wohnfläche gezählt?

Oftmals ist diese einfache Frage schwieriger als erwartet, denn es gibt mehrere Punkte zu beachten.

Bei der Bewertung von Liegenschaften spielen die verschiedenen Flächen eine grosse Rolle. Oftmals sorgen diese unterschiedlichen Flächenangaben aber für Verwirrung.

Die Angabe der Grundstücks-, Wohn- sowie Nutzfläche gibt Ihnen wichtige Auskünfte über den Aufbau eines Objekts. Da es in der Schweiz jedoch keine rechtsbindenden Regeln für die Berechnung der verschiedenen Werte gibt, herrscht ein gewisses Unverständnis. Bei der IMMO-ERBEN GmbH kommen bei der Berechnung dieser Flächen die standardisierten Normen gemäss SIA (Schweizerische Ingenieur- und Architektenvereinigung) zum Zug.

Damit ein Zimmer zur Wohnfläche gezählt werden kann, muss es bewohnbar sein und beheizt werden können. Somit zählt beispielsweise ein Wintergarten nur zur Wohnfläche, wenn dieser das ganze Jahr bewohnbar ist. Das selbe gilt auch bei Kellerflächen. Die Zimmer der Wohnfläche sind im Normalfall auch die Anzahl Zimmer, die in einem Stelleninserat angegeben werden.

Die gesamte Nutzfläche einer Liegenschaft ist immer grösser als die Wohnfläche, denn hier werden nun die Nebennutzungsflächen mit eingerechnet. Nebennutzungsflächen zeigen Zimmer, welche nicht komplett ausgebaut sind und somit nicht als bewohnbar gelten. Dies sind in den meisten Fällen Zimmer im Keller, dem Estrich oder einer Garage.

Schlussendlich werden in der Grundstücksfläche alle Teilbereiche vereint. Die Grundstücksfläche beinhaltet neben der Hausfläche auch die Aussennutzungsflächen. Dies sind beispielsweise Balkon, Aussenstellplatz sowie die restliche Gartenfläche.

Wenn Sie sich schon lange fragen, welche Zimmer zu welcher Fläche gehören und wie viel Wert ihr Eigenheim eigentlich hat, führen wir für Sie gerne eine Verkehrswertschätzung ihrer Liegenschaft durch.

Kontaktieren Sie uns via Telefon, E-Mail oder direkt über das Kontaktformular.

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