Waffen in der Erbschaft

Waffen in der Erbschaft

Aufgepasst bei Waffen im Erbe!

Es gibt einige wichtige Regeln beim Erwerb von Waffen. Gemäss dem Schweizer Recht gilt auch ein Erbe auch als Erwerb, so dass Erwerb im folgenden Beitrag als Erbgang zu verstehen ist.

In der Schweiz gibt es unterschiedliche Waffentypen, die gesetzlich anders geregelt werden.

Meldepflichtige Waffen

Wenn die Waffe des Erblassers vertraglich erworben wurde, dann sind die Erben verpflichtet, der kantonalen Behörde innerhalb von sechs Monaten eine Vertragskopie zu übermitteln. Dies kann ignoriert werden, wenn Sie die Waffe bereits an eine berechtigte Person (z.B. Waffenhändler) übergeben haben.
Wenn Sie eine Feuerwaffe verkaufen, müssen Sie den Vertrag innert 30 Tagen an das für die Käuferin oder den Käufer zuständige kantonale Waffenbüro senden. (Art. 10 Waffengesetz)

Beispiele:

Handrepetierer für die Jagd, Kaninchentöter, Soft-Air Waffen, Schreckschusspistolen, Paintball-Waffen, etc.

Bewilligungspflichtige Waffen

Beim Erwerb einer bewilligungspflichtigen Waffe benötigen Sie zwingend einen Waffenerwerbsschein. Sie können diesen innerhalb von sechs Monaten nach Erbgang anfordern. Auch dies entfällt, wenn Sie die Waffe bereits anderweitig weitergeben konnten. (Art. 8 Waffengesetz & Art. 17 Waffenverordnung)

Beispiele:

Pistolen, Revolver und halbautomatische Gewehre mit kleinem Magazin, etc.

Verbotene Waffen

Halbautomatische und automatische Feuerwaffen sowie verschiedene Messer sind in der Schweiz grundsätzlich verboten. Für Sportschützen oder gute Begründungen gibt es jedoch eine Ausnahmebewilligung. Ein Waffenerwerbschein muss aber ebenfalls in ihrem Besitz sein. (Art. 5 & 6a Waffengesetz, Art. 11 Waffenverordnung)

Beispiele:

Halbautomatische Feuerwaffen mit grossem Magazin, Maschinengewehre, Elektroschockgeräte, Dolche automatische Messer, Schmetterlingsmesser, Schlagringe, etc.

Als ausländische Staatsbürgerin oder Staatsbürger ohne Niederlassungsbewilligung benötigen Sie für sämtliche Waffen und ihre wesentlichen Bestandteile (z.B. Lauf oder Gehäuse) einen Waffenerwerbsschein.

Weitere Informationen finden Sie beim Fedpol.

Bei Fragen zu ihrer persönlichen Situation dürfen Sie uns gerne kontaktieren.

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