Traum vom Eigenheim

Traum vom Eigenheim

Ohne Hilfe der Eltern kann sich heutzutage fast niemand mehr ein Eigenheim leisten!

Dies ist leider ein Fakt, welcher auf die hohen Kaufpreise von Häusern und Wohnungen zurück zu führen ist. Ausserdem ist es sehr schwierig in jungen Jahren, noch mit einer Familie dazu, genügend Eigenkapital anzusparen, um sich sein Traumhaus zu leisten.

Wir geben Ihnen im folgenden Abschnitt einige Vorschläge, damit ihr Traum vom Eigenheim doch noch in Erfüllung geht.

Erbvorbezug oder Schenkung

Eltern haben immer die Möglichkeit einen Teil des Erbes bereits zu Lebzeiten weiter zu geben. Dies ist eine sinnvolle Option, um den Kindern einen Hauskauf zu ermöglichen.

Jedoch ist dies auch mit Vorsicht zu geniessen. Bei einem zu grossen Vorbezug könnte die finanzielle Unabhängigkeit der Eltern gefährdet werden. Wenn der Erbvorbezug grösser ist als der effektive Erbteil, muss ausserdem eine Ausgleichszahlung geleistet werden. In einem Testament oder öffentlich beurkundeten Erbvertrag können Sie jedoch Ausnahmen definieren, so lange die Pflichtteile nicht verletzt werden.

Darlehen

Ein zinsloses Darlehen der Eltern wäre ebenfalls eine gute Option, um das Eigenkapital aufzustocken.

Aber Achtung: Die Bank rechnet das Darlehen nur als Eigenkapital, wenn dieses weder verzinst noch rückzahlungspflichtig ist. Mit einem Darlehensvertrag können Sie genaue Konditionen definieren und beugen auch Erbstreitigkeiten vor.

Bürgschaft

Bei den Verhandlungen mit der Bank kann es ihre Position stärken, wenn ihre Eltern für Sie bürgen oder als Solidar-Schuldner einspringen. Bei einer Bürgschaft können Sie ausserdem festlegen, für welchen Betrag die Bürgschaft gilt. Bei der Solidar-Haftung hingegen sind beide Parteien für die Rückzahlung der Kreditsumme + Zinsen verantwortlich.

Eltern kaufen und geben weiter

Natürlich können ihre Eltern das Haus auch auf ihren Namen kaufen und dann an Sie weiter geben. Den Eltern steht es dann frei, ob Sie eine Miete verlangen oder allenfalls einen Kaufrechtsvertrag abschliessen. Bei einem Kaufrechtsvertrag haben die Kinder dann maximal zehn Jahre Zeit, um die Immobilie zu den festgelegten Bedingungen zu übernehmen.

Sparplan

Mit Hilfe eines Sparplans können Eltern schon früh Geld auf die Seite legen, um Kapital für die Kinder aufzubauen. In der Schweiz bietet der ETF-Sparplan eine attraktive Lösung, um in regelmässigen Abständen Geld einzuzahlen und zu sparen.

Möchten Sie ihren Kindern einen Hauskauf ermöglichen oder möchten Sie sich einen Plan zurecht legen, um ihre Eltern darauf anzusprechen? Die IMMO-ERBEN GmbH beratet Sie gerne und zeigt Ihnen Lösungen, die auf ihre individuelle Situation am besten passen.

Kontaktieren Sie uns via Telefon, E-Mail oder direkt über das Kontaktformular.

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