Generalvollmacht

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Was ist eine Vollmacht bzw. Generalvollmacht?

Jede Person kann sich mit einer Vollmacht vertreten lassen. Mit einer Vollmacht ermächtigt man eine bestimmte Person zur Stellvertretung, also dazu, in Ihrem Namen zu handeln. Sie können die Vollmacht dabei auf gewisse Geschäfte einschränken oder eine umfassende Generalvollmacht ausstellen. Der Vollmachtgeber oder die Vollmachtgeberin kann auch bestimmen, dass die Voll- macht über den Tod hinaus gültig bleibt. Damit wird dem Bevollmächtigten ermöglicht, im Todesfall sofort zu handeln und das dringend Notwendige vorzukehren.

Formvorschriften einer Vollmacht

Bei einer gewöhnlichen Vollmacht gelten grundsätzlich keine Formvorschriften. Sie können diese somit auch mündlich erteilen. Gewisse Rechtsgeschäfte setzen jedoch eine schriftliche Vollmacht sowie eine notarielle Beglaubigung voraus. Bei einer Generalvollmacht benötigen Sie in jedem Fall eine notarielle Beglaubigung.

Ausstellen einer Vollmacht

Damit Sie eine andere Person bevollmächtigen können müssen Sie urteilsfähig sein. Urteilsfähig im Sinne des Gesetzes ist jede Person, der nicht wegen ihres Kindesalters, infolge geistiger Behinderung, psychischer Störung, Rausch oder ähnlicher Zustände die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäss zu handeln. (ZGB Art. 16)

Was sollte in der Vollmacht stehen?

Halten Sie unbedingt die involvierten Parteien fest, also vollmachtgebende Person und Bevollmächtigte und/oder Stellvertreter. Bezeichnen Sie das Geschäft oder die Angelegenheiten, die die Person für Sie besorgen kann. Mit einer klaren Formulierung vermeiden Sie Streit.

Mit einer Generalvollmacht geben Sie der bevollmächtigten Person jedoch umfassende Befugnisse, um in ihrem Namen zu handeln. Dies sollte also gut überlegt sein. Wählen Sie eine Person, welcher Sie vertrauen.

Besondere Formulare

Für gewisse Einrichtungen gilt eine Vollmacht nicht und Sie benötigen ein unterschriebenes besonderes Vollmachtsformular, um im Namen einer anderen Person zu handeln. Dies gilt beispielsweise für eingeschriebene Briefe der Post oder für Bankkonten. Die Post sowie die Bank hat dafür ein eigenes Formular.

Kann ich eine Vollmacht einfach widerrufen?

Eine Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Achtung: Solange die bevollmächtigte Person nichts vom Widerruf weiss, kann sie weiterhin verbindlich für Sie tätig sein. Es ist also wichtig, dass Sie die Vollmacht schriftlich und eingeschrieben widerrufen – obwohl der Widerruf auch formlos gültig wäre.

Kann man mit einer Vollmacht die Sperrung der Bankkonten im Todesfall verhindern?

Kaum. Wenn jemand stirbt, sperrt die Bank Konten. Eine Kontosperre dauert grundsätzlich so lange, bis alle Erben identifiziert sind. Sie soll verhindern, dass Unbefugte Abbuchungen tätigen und andere schädigen können. Kontovollmachten über den Tod hinaus werden von den Banken kaum mehr akzeptiert und sind auch nicht sehr wirkungsvoll, weil sie von Erbenden jederzeit widerrufen werden können. Hingegen werden Gemeinschaftskonten, sogenannte Und-/Oder-Konten, meistens nicht gesperrt. Erkundigen Sie sich dazu bei der Bank.

Generalvollmacht

Mit einer Generalvollmacht kann eine Person absolut bevollmächtigt werden, für den Vollmachtgeber zu handeln. Dazu muss der Vollmachtgeber selbst nicht Urteils- resp. Handlungsunfähig sein. Es ist zu empfehlen, sofern eine Generalvollmacht ausgestellt werden soll, eine nahestehende und vertrauenswürdige Person zu bevollmächtigen. Weiter sollte die Generalvollmacht an einem sicheren Ort aufbewahrt und erst bei Bedarf an die bevollmächtigte Person herausgegeben werden.

Die Vorlage der Generalvollmacht kann mit den Angaben vom Vollmachtgeber und der bevollmächtigten Person ergänzt, durch den Vollmachtgeber datiert und unterzeichnet werden.

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