Erbausschlagung

Erbausschlagung

Gründe für eine Erbausschlagung

Es macht nicht immer Sinn ein Erbe anzunehmen!

Wenn der Erblasser beispielsweise mehr Schulden als reelles Vermögen aufgebaut hat, dann sollte das Erbe ausgeschlagen werden. Denn Schulden werden ebenfalls an die Erben weitergegeben und müssen von Ihnen beglichen werden.

Ein weiterer Grund ist die Weitergabe einer sanierungsbedürftigen Immobilie. Wenn Sie die Renovation mehr kostet, als Sie aus dem Erbe erhalten, dann macht eine Erbausschlagung durchaus Sinn.

Natürlich gibt es auch noch weitere Gründe ein Erbe auszuschlagen. Schwierige familiäre Verhältnisse könnten ebenfalls eine Rolle spielen.

Bei Unsicherheiten können Sie sich bei einem Experten beraten lassen.

Vorgehen bei einer Erbausschlagung

Egal ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen müssen Sie dies innert drei Monaten an die zuständigen Behörden melden. Dies ist das Amt des letzten Wohnorts des Verstorbenen.

Wenn Sie sich mehr Zeit nehmen möchten, können Sie die dreimonatige Frist auch verlängern. Wenn Sie froh wären um etwas Unterstützung, lohnt es sich auch einen Anwalt mit Spezialgebiet Erbrecht zu beauftragen.

Selbstverständlich beratet Sie unser eigener Experte Niklaus Schöchlin auch sehr gerne.

Zusätzliche Informationen

Unter den folgenden zwei Links finden Sie weitere spannende Informationen zum Thema Erbausschlagung. 

Erbausschlagung – Rechtslage, Ablauf & Kosten

Gründe für eine Erbausschlagung

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