Grundstücksgewinnsteuer

Grundstücksgewinnsteuer

Was ist die Grundstücksgewinnsteuer?

Die Grundstücksgewinnsteuer ist ein wichtiges Mittel, um Immobilienhaie am Missbrauch zu hindern!

Beim Verkauf einer Immobilie wird im besten Fall ein Gewinn realisiert, welcher natürlich besteuert werden muss.

Die Steuer ist so ausgelegt, dass sich der Steuersatz bei einer kurzen Besitzesdauer extrem erhöht. Bei einem Verkauf innerhalb eines Jahres mit mehr als CHF 100’000.- Gewinn kann der Steuersatz bis zu 90% betragen. Vom ursprünglichen Gewinn von CHF 100’000.- wird in diesem (extremen) Beispiel also CHF 90’000.- an die Steuerbehörde abgegeben.

Dies führt dazu, dass ein schneller und überteuerter Verkauf sehr unattraktiv wird.

Der Steuerbetrag wird unterteilt und an den Kanton, die Gemeinde, sowie die Kirchgemeinde entrichtet.

Wie wird die Steuer berechnet?

Als Basis der Berechnung geht man vom erzielten Verkaufserlös aus und zieht davon die Aufwendungen ab. Das heisst der Kaufpreis sowie zusätzliche Aufwendungen für Renovationen oder einen Ausbau können subtrahiert werden. Ausserdem können für eine Besitzesdauer ab fünf Jahren zusätzliche Abzüge geltend gemacht werden.

Zur Veranschaulichung folgt ein kurzes Beispiel:

Beispiel Grundstücksgewinnsteuer

Verkaufserlös CHF 1’000’000.-
Anlagekosten CHF 750’000.-
Rohgewinn CHF 250’000.-
Abzug für Besitzesdauer 5 Jahre CHF 100’000.-
Steuerbarer Grundstücksgewinn CHF 150’000.-

Sie möchten wissen, wie hoch ihre Grundstücksgewinnsteuer ausfallen könnte? Mit dem Online-Rechner des Kanton Bern können Sie dies ganz einfach ausprobieren.

Berechnung Grundstücksgewinnsteuer im Kanton Bern

Ausnahmen & Aufschiebung

Bei einem Eigentumswechsel durch Erbgang, Erbvorbezug oder Schenkung, sowie unter Ehegatten im Zusammenhang mit dem Güterrecht, kann die Besteuerung aufgeschoben werden.

Dies gilt auch bei Landumlegungen, Unternehmensumstrukturierungen und beim Verkauf einer dauernd selbst genutzten Liegenschaft, sofern der Erlös innert zwei Jahren in ein gleich genutztes Ersatzgrundstück in der Schweiz investiert wird.

Gerne stehen wir Ihnen auch für eine persönliche Beratung zur Verfügung!

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