Wohnrecht – was bedeutet das?

Das Wohnrecht ist eine besondere resp. eingeschränkte Form der Nutzniessung.

 

Die Unterschiede:

Der Wohnberechtigte

  • darf die Räume nur selber benutzen (nicht vermieten)
  • besitzt kein Recht auf die Verwaltung
  • muss nicht für die Versicherungsprämien, Liegenschaftssteuern und Hypothekarzinsen aufkommen
  • muss nur für die Kosten des gewöhnlichen Unterhalts sowie für die Neben- und Verbrauchskosten der von ihm bewohnten Räume aufkommen
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