Das Wohnrecht ist eine besondere resp. eingeschränkte Form der Nutzniessung.
Die Unterschiede:
Der Wohnberechtigte
- darf die Räume nur selber benutzen (nicht vermieten)
- besitzt kein Recht auf die Verwaltung
- muss nicht für die Versicherungsprämien, Liegenschaftssteuern und Hypothekarzinsen aufkommen
- muss nur für die Kosten des gewöhnlichen Unterhalts sowie für die Neben- und Verbrauchskosten der von ihm bewohnten Räume aufkommen