Ein Nutzniesser hat das Recht auf den vollen Genuss an einem Gegenstand. Das bedeutet er hat das Recht auf den Besitz, den Gebrauch und die Nutzniessung. Er kann zum Beispiel ein Haus, an welchem er nutzniessungsberechtigt ist, nicht nur bewohnen, sondern er darf es auch vermieten.
Entstehung der Nutzniessung:
Begründung durch
- öffentlich beurkundeter Vertrag
- Erbteilungsvertrag
- Verfügung von Todes wegen (Testament / Erbvertrag)
Die Nutzniessung ist ein dingliches Recht und muss deshalb im Grundbuch eingetragen werden.
Welche Kosten trägt der Nutzniesser?
- gewöhnlicher Unterhalt
- Verwaltung
- Zinsen für die auf dem Objekt haftenden Kapitalschulden (Hypothekarzinse)
- Prämien für die üblichen Versicherungen
- periodische Steuern und Abgaben
- Nebenkosten
Welche Kosten trägt der Eigentümer?
- Massnahmen, die den gewöhnlichen Unterhalt übersteigen (Hauptreparaturen)